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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. belehnt den Nürnberger Bürger Stephan Tetzel für sich und die noch unmündigen Söhne seines in den geistlichen Stand getretenen Bruders Hans, Hans (d. J.) und Anton, mit ihren Reichslehen, namentlich mit einem Gut zu Tennenlohe, im erblichen Besitz des Hermann Bauer (Pawr), einem Gut zu Bruck (Prugk), im erblichen Besitz des Suner, einem Gut zu Götzenreuth (Getzenreut), im erblichen Besitz Heinz Müllners, einem Gut zu Reutles (Reutlins), im erblichen Besitz Konrad (Cuntz) Müllners, einem Gut zu Zirndorf, im erblichen Besitz Hans Weiblers, und einem ebendort gelegenen Söldengütlein. Er verleiht ihm die Lehen mit allen Rechten und Zubehör, soviel er ihm nach Recht daran zu verleihen hat, jedoch unbeschadet der Rechte von Kaiser und Reich sowie anderer, und fordert ihn auf, für sich und seine Neffen bis sannt Ulrichs tag (1464 Juli 4) den gewöhnlichen Lehenseid an seiner Statt vor dem Nürnberger Reichsschultheiß Sigmund von Egloffstein, abzulegen.

Originaldatierung:
Am sambstag vor sannt Thomas tag des heiligen zwelffbotten.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.1 – KVv: Rta (Blattmitte); Tetzeln (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, D-Laden Urkunden Nr. 1299), Perg., S ehedem an Ps ab und verloren.

Kommentar

Hans und Anton Tetzel finden sich mit weiteren verwandten Tetzel unter den Lehnsträgern, die 1467 Februar 23 mit den gleichen Lehen belehnt werden (Chmel n. 4911).

Anmerkungen

  1. 1Aufgrund der abgeschnittenen Plika. Die Urkunde ist insgesamt an den vier Ecken so beschnitten, dass wohl an eine zeitweilige Einfassung des Stücks in einen Bilderrahmen zu denken ist. Möglicherweise resultiert daraus auch die teilweise stark verblasste Schrift.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 420, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-12-12_1_0_13_28_0_420_420
(Abgerufen am 29.03.2024).