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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. teilt Bf. Johann von Eichstätt mit, dass sich in dem von Kg. Georg von Böhmen vermittelten bericht zwischen den Bff. Georg von Bamberg und Johann von Würzburg einerseits und dem ksl. Hauptmann Mgf. Albrecht von Brandenburg andererseits die Parteien auf ihn (Bf.) als einem bestimbten richter in ihren Auseinandersetzungen den krieg berurend verständigt haben, versehen mit dem Zusatz, dass yederteyl drey gebe und ain recht mit dem anndern zugee. Ferner haben der Bf. von Würzburg und Mgf. Albrecht in ihrer zuvor bei Dietrich von Eisenburg anhängigen Angelegenheit sich nun auch auf ihn (Bf.) zu rechtlicher lewterung verständigt. Der Bf. solle innerhalb von vier Wochen nach Datum der zu Prag getroffenen Vereinbarungen tätig werden, was ihm zwischenzeitlich von Mgf. Albrecht brieflich und durch dessen Räte mitgeteilt worden sei. Der K. gebietet ihm, die Angelegenheit unverzogenlich zu behandeln, den Parteien furderlich Tage zu setzen, und alles zu tun, was recht ist, damit Mgf. Albrecht deßhalben gefurdert werde.

Originaldatierung:
An eritag vor sand Michels tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Fst Ansbach, Beziehungen zu Benachbarten, Bamberger Bücher Nr. 5 fol. 5r-v), Pap. (15. Jh.).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 415, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-09-27_1_0_13_28_0_415_415
(Abgerufen am 18.04.2024).