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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. erstreckt den der Stadt Nürnberg bis sannd Michels tag (1463 September 29)1 gewährten Aufschub aller ihrer am ksl. Kammergericht anhängigen Verfahren erneut bis auf den nächsten Gerichtstag nach Weichnachten (1463 Dezember 25).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus zwei gleichlautenden von dem (ksl. Protonotar) Sigmund Drechsler angefertigten, mit dem Hinweis auf die von der Kanzlei ausgefertigte Fassung des Mandats versehenen Vermerk von 1463 September 20 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 3077), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 399.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 414, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-09-20_2_0_13_28_0_414_414
(Abgerufen am 24.04.2024).