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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. quittiert Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg über die ihm auf sein Ersuchen wegen merkchlichen obligunden notdurfften geleistete Vorauszahlung der gewöhnlichen Stadtsteuer in Höhe von 1000 fl. Nürnberger Stadtwährung, entsprechend 1100 fl. rhein. für die Jahre 1464 bis 1467 und sagt ihnen für den Fall seines Ablebens innerhalb dieser dreier Jahre zu, dass seine Erben ihnen dann die vom Todesdatum an berechnete Restsumme dieser Vorauszahlung zurückerstatten werden.

Originaldatierung:
An sambstag nach des heiligen krewtz tag exaltationis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Nürnberg (Sign. A 1 sub dat., alt: Bonner Urkunden cat. 9), Perg., S ehedem an Ps ab und verloren1. Reg.: Chmel n. 4027 (fälschlich mit Sept. 26).

Anmerkungen

  1. 1Die für den akademisch hilfswissenschaftlichen Gebrauch benutzten sog. Bonner Urkunden des StadtA Nürnberg weisen fast alle, wie auch das vorliegende Stück, Verluste am Schriftträger (Beschneidung) und an der Besiegelung auf. Zur Geschichte des Bestandes und die Rückverlagerung in den städtischen Urkundenbestand vgl. Bauernfeind, Bonner Urkunden S. 7-11.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 412, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-09-17_1_0_13_28_0_412_412
(Abgerufen am 28.03.2024).