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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg mit, dass er mit seinem ksl. Gericht über die, die sich Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Wien nennen, nach erfolgter Ladung1 auf Klage der geschädigten Wiener Bürger, seiner Diener und Getreuen Niklas Teschler, Münzmeister, Hans Kunstorffer, Lorenz Stadler, Hans Tonhauser, Simon Pötl, Ulrich Berman, Hartung von Cappel d. J. und Christian Kornfail, seine und des Reiches Acht und Aberacht verhängt hat. Er gebietet ihnen, mit den Ächtern und Aberächtern keinen Umgang zu pflegen, vielmehr die Kläger in ihren Ansprüchen zu unterstützen und zwar solange, bis die Ächter und Aberächter den Urteilssprüchen und dem Recht Genüge geleistet und wieder zum Gehorsam gegenüber ihm und dem Reich zurückgekehrt sind.

Originaldatierung:
Am newntzehenden tag des monads Apprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Statt Nüremberg (oberer Blattrand); P(resen)tata sabb(at)o post Viti a(nn)o lxiii (Empfängervermerk auf der Rückseite); Uns(er)s her(r)n keisers achtbr(ief) uber die von Wienn (Empfängervermerk auf beiliegender Papierhülle).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 4305), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Kommentar

Vgl. die bisher nur aus unzulänglicher Überlieferung bekannten Stücke für Frankfurt und andere Reichsuntertanen (Regg.F.III. H. 4 n. 359) sowie Regensburg (Regg.F.III. H. 15 n. 169). Das an zahlreiche Reichsstände gerichtete Generalmandat verzeichnet Chmel n. 3985 mit Abdruck im Anhang S. 150-152 n. 121. Weiterführende Angaben siehe Regg.F.III. H. 4 n. 359.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 387.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 394, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1463-04-19_1_0_13_28_0_394_394
(Abgerufen am 28.03.2024).