Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Sie sehen den Datensatz 365 von insgesamt 423.

K.F. teilt Gf. Georg von Henneberg die ihm von den Nürnberger Bürgern Anton Paumgartner, Konrad Krel, Hans Gartner, Lorenz Egen, Sebastian Fütrer (Fütterer), Peter Meyer, Hans Meyer (dem) Rotschmied, Erhard Wolf und ander1, die des mit in haben zuthun, vorgebrachte Klage mit, wonach diese ihre von Gf. Johann von Wertheim arrestierten Güter trotz ksl. Gebots2 bisher nicht zurückerhalten hätten und sie auch nicht unklaghaft geworden wären. Er beauftragt ihn daher, den Parteien Rechttage zu setzen, sie zu gütlicher oder rechtlicher Einigung zu bringen und bevollmächtigt ihn, Zeugen zu verhören, Zeugnisverweigerer zu strafen und auf Erfordern auch bei Abwesenheit einer Partei zu verhandeln sowie alles zu tun, was sich in solchem nach ordenung des rechtenn zuthun gepurt.

Originaldatierung:
An suntag nach dem heiligen auffarttag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in dem Ladungsschreiben des Kommissars Gf. Georg von Henneberg von mitwochen nach sandt Dionisien tag 1462 (Oktober 13), das wiederum inseriert ist in dem Notariatsinstrument3 des öff. Notars Konrad Auersbergers (Auerspergers) von 1462 Oktober 26, das wiederum abschriftlich überliefert ist im StA Nürnberg (Sign. Rst Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 111 Nr. 38), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Das Verfahren zog sich aufgrund mehrfach verschobener Termine bis Anfang 1463 hin. Da der Beklagte auch zum letzten Termin unvertreten blieb, erging am 24. Januar ein Urteil zugunsten Nürnbergs. Dieses ist überliefert als Insert in einem Vidimus des Abts Georg von St. Egidien zu Nürnberg von 1464 März 28 (StA Nürnberg, Sign. A-Laden, Urkunden Nr. 40), Perg.

Anmerkungen

  1. 1In dem Ladungsschreiben des Kommissars von 1462 Oktober 13 werden zusätzlich noch folgende Nürnberger Bürger genannt: Hans Meyer von Husingen, Leonhard Tafler, Ulrich Flaschner, Heinrich Weidener (Weydener), Sebald Merklin (Mergelin), Konrad Drahtzieher (Trodzieher) und Fritz Kress.
  2. 2Siehe n. 364.
  3. 3Das Notariatsinstrument wurde aufgesetzt anlässlich der Insinuation des Ladungsschreibens des Kommissars sowie einer ebenfalls inserierten, auch an Gf. Johann von Wertheim gerichteten Inhibicio des Kommissars von 1462 Oktober 15 durch den Boten Georg Gurtler von Straubing. Sie fand statt in Regensburg, im Haus des dortigen Bürgers Konrad Swabel. Der persönlich anwesende Gf. von Wertheim nahm die Schriftstücke zunächst entgegen, warf sie jedoch, nachdem er den Inhalt vernommen hatte, auf die erden. Als Zeugen fungierten der Priester Jakob, Vikar der Pfarrkirche zu Aufhausen (Affhausen), Hans Schimpayrs, Laie des Regensburger Bistums, und anderer erberer lewt.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 365, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-05-30_2_0_13_28_0_365_365
(Abgerufen am 25.04.2024).