[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28
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K.F. gebietet Gf. Johann (III.) von Wertheim auf Klage genannter Nürnberger Bürger1 ernstlich, diesen die von ihm arrestierten Güter unverzüglich zurückzugeben, sie dafür unklaghaft zu machen und etwaige Ansprüche auf rechtlichem Wege vorzutragen.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 365. Ausführliches zu Hintergründen und Verlauf der Auseinandersetzung berichtet Müllner, Annalen 2, S. 546f. Allerdings setzt Müllner den Beginn um den Moritztag (September 22) im Jahre 1462 an, was nach den vorliegenden Stücken (n. 365) nicht stimmen kann. Das vorstehende Gebot könnte daher womöglich noch in das ausgehende Jahr 1461 zu datieren sein.
Anmerkungen
- 1Siehe n. 365 und Anm. 1.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 28 n. 364, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-05-30_1_0_13_28_0_364_364
(Abgerufen am 24.04.2024).