Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Sie sehen den Datensatz 324 von insgesamt 423.

K.F. setzt (Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt) Weißenburg von der Klage seines Kammerprokurator-Fiskals in Kenntnis, sie missachteten seine mehrfach an sie gerichteten Hilfegebote2 gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut), womit sie den in diesen Geboten ausgewiesenen schweren Strafen verfallen sein sollen. Er lädt sie daher auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes bzw. den ersten darauffolgenden Gerichtstag peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich und weist sie darauf hin, dass auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird, als sich das nach seiner ordnung gepurt.

Überlieferung/Literatur

[Org. im HStA München (Sign. Pfalz-Neuburg, Reichsstädte, Urkunden Nr. 74)]. – Dep.: Ergibt sich aus der Aufhebung dieser Ladung 1464 September 11 im StA Nürnberg (Sign. Rst Weissenburg, Urkunden Nr. 209). Das Stück ist im Repertorium der Weißenburger Urkunden im StA Nürnberg unter Nr. 200 mit dem Hinweis auf den Münchner Lagerort rubriziert. Reg.: Jäger, Regesten Weißenburg S. 525 n. 1050. Erwähnt bei Blendinger, Weissenburg S. 31.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung folgt dem Nürnberger Repertorialeintrag.
  2. 2Siehe n. 294 u. n. 310.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 324, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-11-12_4_0_13_28_0_324_324
(Abgerufen am 24.04.2024).