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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. belehnt Ulrich Schaller mit einem Gut zu St. Jakob und einem Zehnt von einen Gut an der Schall in Lessach, worauf Schaller selbst sitzt, welche als ehemalige Lehen der Grafen von Görz in der bericht der vergangenen Kriegsläufe an ihn (K.F.) gelangt sind. Er verleiht ihm daran, was er nach Recht zu verleihen hat, jedoch unbeschadet der Rechte von König und Reich sowie anderer und bestimmt, dass der Begünstigte die Lehen nutzen soll als lehens und lannds recht ist.

Originaldatierung:
An sannd Matheus tag des heiligen zwelfpoten.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Perg. Or. sub dat.), Perg., S ehedem an Ps ab und verloren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 315, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-09-21_1_0_13_28_0_315_315
(Abgerufen am 28.03.2024).