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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. verleiht gegenüber der Stadt Ulm seinem Befremden darüber Ausdruck, dass sie im Namen anderer von ihm zur Hilfeleistung für die ksl. Hauptleute gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern(-Landshut) aufgeforderter Reichsstädte die Aufforderung1 verachten sowie diese Städte ihm und dem Reich dadurch hinderstellig machen. Er gebietet ihnen sowie allen in den an sie gerichteten ksl. Briefen Genannten deshalb bei allen ihren K. und Reich geschuldeten Pflichten, dem Inhalt dieser Briefe gehorsam nachzukommen. (nach Kop.)

Originaldatierung:
An sant Gilgen tag
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst Nürnberg, Akten des 7-farbigen Alphabets Nr. 208 fol. 144v-145r), Pap. (15. Jh.).

Kommentar

Ein ausführliches Regest auf Grundlage des Mandats an die Stadt Regensburg bieten die Regg.F.III. H. 23 n. 167.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 303.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 309, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-09-01_5_0_13_28_0_309_309
(Abgerufen am 25.04.2024).