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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. bestätigt Bürgermeistern und Rat der Stadt Windsheim den Empfang ihres Schreibens und ermahnt sie, seinen an sie gerichteten, ihnen möglicherweise bis jetzt noch nicht übermittelten brieflichen Geboten1 Folge zu leisten.

Originaldatierung:
An sant Larentzen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (i.c.) Ulricus Weltzli canc. – KVv: Unnsern und des reichs lieben getrewen burgermeister und ratte der statt zu Wynßheim (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Historischen Archiv des GNM Nürnberg (Sign. Rst. Windsheim, Fasz. 1 sub dat.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (stark zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Bei den nicht näher spezifizierten Geboten handelt es sich wohl um die im Zusammenhang mit dem Reichskrieg gegen Hz. Ludwig (IX.) von Bayern (-Landshut) stehenden zahlreich ergangenen Mandate, vgl. 1461 Juli 18 (n. 293-296).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 302, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-08-10_1_0_13_28_0_302_302
(Abgerufen am 24.04.2024).