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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. unterrichtet Eb. Dietrich von Köln unter Bezug auf dessen Antwortschreiben, den Notar Georg Groß und die Angelegenheit Heckenhofer betreffend, davon, dass er seinerseits die Nürnberger angewiesen habe, für einen Ausgleich ihrer Mitbürger und Heckenhofer wegen der an Westfälischen Gerichten anhängigen Sachen zu sorgen. Er fordert ihn gleichzeitig auf, Johann von Hatzfeld (Haytzfelt) zu veranlassen, den Notar Georg Groß freizulassen, uns und dem römischen stull zu eren, auch um ein weiteres Vorgehen gegen diesen (Hatzfeld) zu vermeiden.

Originaldatierung:
Am freitag vor sannd Margrethn tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: – . – KVv: Dem von Cölln (neben dem Text des Konzepts) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

KVr: – . – KVv: Dem von Cölln (neben dem Text des Konzepts) (nach Kop.). Kop.: Konzept im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2943), Pap.

Kommentar

Eine entsprechende Aufforderung an den Eb. erging bereits 1461 März 12, siehe n. 279.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 288, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-07-10_1_0_13_28_0_288_288
(Abgerufen am 19.04.2024).