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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. drückt Eb. (Dietrich) von Köln sein Befremden darüber aus, dass Johann von Hatzfeld1 und andere Richter zu Westfalen als ebfl. Untertanen päpstliche und ksl. Boten an der Verkündung von Urteilen hindern und gar gefangen nehmen. Er gebietet ihm ernstlich, dies künftig zu unterbinden und Zuwiderhandlungen zu bestrafen, als sich gepurt, auch um weiteres Vorgehen gegen ihn zu vermeiden.

Originaldatierung:
An freitag vor dem suntag Judica in der vast(e)n (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: – . – KVv: Dem bischoven von Colln (unter dem Text des Konzepts) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Konzept im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2915), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Die Vorlage hat für diese und die folgende n. 279 die Namensform Halstat mit späterer archivischer Randnotiz Hattstatt. Es muss sich aber wohl um den ansonsten gut bezeugten kurkölnischen Marschall in Westfalen Johann von Hatzfeld handeln. Siehe n. 288 und Friedhoff, Familie von Hatzfeld S. 37-40.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 278, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-03-20_2_0_13_28_0_278_278
(Abgerufen am 19.04.2024).