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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. quittiert Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg die an ihn erfolgte Bezahlung der an sannd Merteins tag 1460 (November 11) fällig gewesenen gewöhnlichen Stadtsteuer in Höhe von 1000 fl. Nürnberger Stadtwährung und verspricht ihnen, dieser Quittung, die mit unserm aufgedrugkchten insigel versehen ist, innerhalb von 14 Tagen eine andere1, under unserr maiestat insigel als gewondlich ist, folgen zu lassen.

Originaldatierung:
An mitichen nach sannd Apolonien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i. p(er) d(ominum) Joh(annem) Rorbacher cons(iliari)um.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, 35 neue Laden Nr. 239), Pap., rotes S 19 rücks. aufgedrückt und rotes S 16 vorne (Blattmitte) aufgedrückt.

Kommentar

Diese, abweichend vom sonstigen Usus, in der österreichischen Kanzlei ausgestellte Quittung verwendet auch die ansonsten ungebräuchliche Angabe der Nürnberger Stadtwährung. Üblicherweise findet sich in den Steuerquittungen für Nürnberg der Betrag in Höhe von 1100 rhein. fl.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 276.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 271, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-02-11_1_0_13_28_0_271_271
(Abgerufen am 20.04.2024).