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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. verschiebt die Entscheidung seines Kammergerichts im Verfahren um Kosten und Schaden zwischen den Gff. Ulrich, Wilhelm und Ludwig von Oettingen einer- und den vereinigten Städte in Schwaben andererseits, die bereits auf sant Anthonien tag (1461 Januar 17) verschoben worden war1, mit Einwilligung beider Parteien auf den nächsten Gerichtstag nach dem heiligen pfingsttag (1462 Juni 6), wo ohne erneute Ladung in gleicher Weise wie am verstrichenen Termin vorgesehen verfahren werden soll.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem über diese Verschiebung wohl von der nürnbergischen Kanzlei verfertigten, mit Kerbschnitt versehenen Spaltzettel von donerstag vor sant Lucien tag (1460 Dezember 11) mit dem rücks. Vermerk Aufslag in der Ottingischen sachen biß uff den nechsten gerichts tage nach pfingsten schirstkomende im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, D-Laden Urkunden Nr. 443), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 216.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 262, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-12-11_1_0_13_28_0_262_262
(Abgerufen am 29.03.2024).