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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. teilt Bf. Johann (III.) von Würzburg die Klage von Bürgermeistern und Rat der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rotemburg an der Tauber) mit, wonach er diese entgegen ihrer von ihm und dem Reich erhaltenen Freiheiten zwinge, Zölle an der Tauber zu entrichten, mit seinem geistlichen Gericht belange und etliche Rothenburger auch mit dem Bann belegt habe. Er gebietet ihm daher bei einer der ksl. Kammer zu zahlenden Pön von 50 Mark Gold, dieses Vorgehen künftig zu unterlassen und mit dem bfl. Offizial und Fiskal dafür zu sorgen, dass die mit Bann belegten Personen unverzüglich und bedingungslos aus diesem entlassen werden.

Originaldatierung:
An eritag vor sant Gallen tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Welczli canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. – Kop.: Vidimus1 von Bürgermeistern und Rat der Stadt Dinkelsbühl von donrstag an sant Lienharts tag 1460 (November 6) im StA Nürnberg (Sign. Rst. Rothenburg, Urkunden Nr. 250), Perg., S der Aussteller an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Das Vidimus wurde ausgestellt auf Wunsch von Bürgermeistern und Rat der Stadt Rothenburg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 257, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-10-14_1_0_13_28_0_257_257
(Abgerufen am 29.03.2024).