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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. verschiebt die Entscheidung seines Kammergerichts im Verfahren um Kosten und Schaden zwischen den Gff. Ulrich, Wilhelm und Ludwig von Oettingen einer- und Bürgermeistern und Räten der Stadt Nürnberg sowie der anderen vereinigten Städte in Schwaben, insbesondere Dinkelsbühl und Bopfingen, andererseits, die bereits auf sanndt Jacobs tag (1460 Juli 25) verschoben worden war1, mit Einwilligung beider Parteien auf den nächsten Gerichtstag nach sannd Anthonien tag (1461 Januar 17), wo ohne erneute Ladung in gleicher Weise wie am verstrichenen Termin vorgesehen verfahren werden soll.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem über diese Verschiebung für Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen verfertigten, mit Kerbschnitt versehenen Spaltzettel, wohl der nürnbergischen Kanzlei, von suntag nach sannd Ulrichs tag (1460 Juli 6) mit dem rücks. Vermerk Aufslag der Ottingischen sachen uff den nehsten gerichts tage nach sanct Anthonii tage schirst im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, D-Laden Urkunden Nr. 429), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 216.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 253, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-07-06_1_0_13_28_0_253_253
(Abgerufen am 20.04.2024).