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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. verschiebt die Entscheidung seines Kammergerichts im Verfahren um Kosten und Schaden zwischen den Gff. Ulrich, Wilhelm und Ludwig von Oettingen einer- und Bürgermeistern und Räten der Stadt Nürnberg sowie der anderen vereinigten Städte in Schwaben, insbesondere Dinkelsbühl und Bopfingen, andererseits, die bereits auf den vergangenen Sonntag Invocavit (1460 März 2) verschoben worden war1, mit Einwilligung beider Parteien auf den nächsten Gerichtstag nach sannt Jacobs tag (1460 Juli 25), wo ohne erneute Ladung in gleicher Weise wie am dem verstrichenen Termin vorgesehen verfahren werden soll.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der über diese Verschiebung verfertigte, den Wortlaut der zahlreichen anderen Urkunden über die Terminverschiebungen dieses Verfahrens (n. 75, 76, 101, 122, 147, 153, 184) wiedergebende Notiz der nürnbergischen Kanzlei zum 11 tag marcii 1460 mit dem rücks. Vermerk Aufslag in der Otingische(n) sach Jobst Tetzell im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, D-Laden Urkunden Nr. 425), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 184.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 216, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-03-11_1_0_13_28_0_216_216
(Abgerufen am 29.03.2024).