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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. gebietet (Bürgermeistern und Rat der Stadt) Nürnberg, sämtliche fällig gewesenen und noch ausstehenden gewöhnlichen Stadtsteuern und die halben Judensteuern an ihn selbst zu entrichten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus den detaillierten, auch über die Zahlungsmodalitäten Auskunft gebenden Instruktionen des Nürnberger Rats an den Gesandten am ksl. Hof, Jobst Tetzel, von 1460 Februar 18 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 29 fol. 96v-97v).

Kommentar

Eine Quittung über eine Teilzahlung liegt zu 1460 März 15 vor (n. 219).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 210, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1460-02-18_1_0_13_28_0_210_210
(Abgerufen am 19.04.2024).