Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Sie sehen den Datensatz 171 von insgesamt 423.

K.F. teilt allen Reichsuntertanen mit, dass Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, vertreten durch ihren Anwalt, am 9. Februar vor dem an seiner Statt unter dem Vorsitz Mgf. Wilhelms von (Baden-) Hachberg tagenden Kammergericht klagen ließen, den mit Kammergerichtsurteil1 in die Acht verurteilten Peter Burgner (Burgener) genannt Swab, in der sich dieser ohne Beachtung entsprechender ksl. Vorladungen2 nach wie vor befinde, in die Aberacht zu erklären. Da der Beklagte trotz Ladung unvertreten blieb, wurde er dreimal gerufen und die Verhandlung auf freytag nechst darnach (16. Februar) vertagt. Nach Verstreichen der Frist und erneutem Vortragen der Klage durch den nürnbergischen Anwalt am 20. Februar wurde zu Recht erkannt, dass Peter Burgner der Aberacht verfallen sei. Der K. Verkündet dies mit heutigem Datum und befiehlt allen Fürsten, Gff. etc. und Reichsuntertanen, mit dem Aberächter keinerlei Gemeinschaft zu pflegen, vielmehr den Klägern und den Ihren solange jegliche Hilfe zuteil werden zu lassen, bis der Verurteilte wieder in die Gnade von Kaiser und Reich aufgenommen ist, und droht ihnen an, dass alle die, die sich dem widersetzen, ihrerseits der Acht und Aberacht verfallen sind und gegen sie nach des heiligen reichs recht verfahren wird.

Originaldatierung:
Am dreyundzwaintzigisten tage des monads aprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli canc. – KVv: Nuremberg (linker unterer Blattrand); Peter Swab (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Kaiserprivilegien Nr. 454), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. – Kop.: Zwei Abschriften ebd. (Sign. Rst. Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 44: Großes Grünbuch fol. 30r-31v und ebd. Nr. 49: N. Schwarzbuch I fol. 346r-347r), Perg. bzw. Pap. (15. Jh.). Erwähnt bei Müllner, Annalen 2 S. 494.

Anmerkungen

  1. 1Von 1453 Februar 1, Regg.F.III. H. 19 n. 326.
  2. 2Siehe n. 155.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 171, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-04-23_1_0_13_28_0_171_171
(Abgerufen am 19.04.2024).