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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. setzt Lorenz Schürstab von der Klage von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg in Kenntnis, wonach er ihnen in Angelegenheiten, deretwegen bereits ein zwischen ihnen und dem Adressaten sowie Anton Tucher als Vormünder der Kinder des verstorbenen Andreas Haller eröffnetes Verfahren vor dem ksl. Kammergericht anhängig sei, mit etlichen Helfern Fehde angesagt habe. Ferner habe er sie trotz Rechtserbietens durch Gefangennahme von Personen und Arrestierung von Gütern geschädigt, womit er den Strafen der Goldenen Bulle1 und der kgl. Reformation2 verfallen sei. Er gebietet ihm unter Androhung der genannten Strafen, dem Verlust aller Freiheiten, Privilegien und Lehen sowie einer zusätzlichen, der ksl. Kammer zu zahlenden Pön von 100 Mark Gold, die Fehde innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens einzustellen, die Gefangen zu entlassen, das arrestierte Gut zurückzugeben und Schadenersatz zu leisten, andernfalls lädt er ihn auf den 45. Tag, beginnend nach der genannten 15-Tage-Frist, nach Erhalt dieses Schreibens bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist ihn darauf hin, dass auch bei Abwesenheit verhandelt werden wird, als sich das nach seiner ordnung geburt.

Originaldatierung:
Am funfften tag des monads apprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli canc. – KVv: Nuremberg (oberer Blattrand); Ein kaiserlich mandat an Lorentz Schurstab, sein vehd und feintschaft abzethon a(nn)o 1459 (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2730), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Lit.: Müllner, Annalen 2 S. 522f.

Anmerkungen

  1. 1Die Goldene Bulle K. Karls IV. von 1356 Januar 10 siehe Fritz, Goldene Bulle.
  2. 2Die sog. Reformatio Friderici von 1442, Regg.F.III. H. 4 n. 41.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 168, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1459-04-05_1_0_13_28_0_168_168
(Abgerufen am 28.03.2024).