Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Sie sehen den Datensatz 151 von insgesamt 423.

K.F. lädt Rudolf Senn von St. Gallen aufgrund des Vorbringens von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg, er habe ihnen und ihrem Mitbürger Wilhelm Löffelholz trotz Rechtserbietens ein mutwilllig veindtschafft zu geschriben1, weshalb er der entsprechenden Pön der kgl. Reformation2 verfallen sei, auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefs bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist ihn darauf hin, dass auch bei Abwesenheit auf Erfordern der Gegenpartei verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am andern tag des monads December (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli canc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Notariatsinstrument3 des öff. Notars Heinrich Steinmetz (Steymitz) von Goßmannsdorf, Kler. des Würzburger Bistums, von 1459 Oktober 22 mit dem Rückvermerk Instrument als der bot Clemens Hör den keyserlich(e)n ladbrif geantwurt hat a(nn)o 1459 im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Urkunden des 7-farbigen Alphabets Nr. 2785), Perg. Reg.: Stromer, Handelsgesellschaft S. 143f. n. 97p.

Anmerkungen

  1. 1Die entsprechenden Schreiben datieren von Ende Dezember 1456, s. die Einträge in NBR n. 8148 und 8149.
  2. 2Die sog. Reformatio Friderici von 1442, Regg.F.III. H. 4 n. 41.
  3. 3Das Notariatsinstrument wurde aufgesetzt auf Wunsch des Wilhelm Löffelholz in der Schreibstube des Nürnberger Rathauses und bezeugt von Johannes Platerberger d. Ä., Ratsschreiber, und Martin Vischer, Einwohner zu Nürnberg. Notariell beglaubigt wurde dabei die Aussage des Nürnberger Bürgers Peter Koch über die im Auftrag des Rats sowie des Löffelholz vorgenommene Insinuierung einer mit der dem Notar abschriftlich vorgelegten Vorlage bis auf den Namen des Adressaten textlich völlig identischen ksl. Ladung von Clemens Hör. Nach Aussage Kochs hatte dieser das Mandat am samstag vor sant Gallen tag (1458 Oktober 14) dem Hör im Hause Erhard Kellers zu Waldshut in Gegenwart der Ehefrau Kellers, dessen Töchtern und mehrerer ihm nicht bekannter Personen überreicht. Nach kurzem Lesen habe Hör ihm den Brief vor die Füße geworfen und ihn mit gezogenem Degen aufgefordert, ihn wieder mit zurückzunehmen. Koch habe dies abgelehnt und es sei ihm zusammen mit den anderen Anwesenden durch gutes Zureden gelungen, dass Hör nochmals den Brief las. Bei dieser Gelegenheit habe sich Koch davonstehlen können, sei dann aber von einem Knecht Hörs eingeholt worden. Obwohl dieser ihn unter Androhung von Gewalt zwingen sollte, den Brief zurückzunehmen, habe Koch das verhindern können und sei schließlich unter Benutzung fremder Wegstrecken entkommen.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 151, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-12-02_1_0_13_28_0_151_151
(Abgerufen am 29.03.2024).