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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Sie sehen die Regesten 101 bis 110 von insgesamt 423

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 101

[Um 1457 September 29], [–]1

K.F. verschiebt die Entscheidung seines Kammergerichts im Verfahren um Kosten und Schaden zwischen den Gff. Ulrich, Wilhelm und Ludwig von Oettingen einerseits und Bürgermeistern und Räten der Stadt Nürnberg sowie der anderen vereinigten Städte in Schwaben, insbesondere Dinkelsbühl und...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 102

1457 Oktober 6, St. Veit in Kärnten

K.F. ermahnt den Abt Johann des Benediktinerklosters St. Lambrecht, seinem Rat Hans Laun dessen St. Lambrechter Lehen unverzüglich zu verleihen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 103

[Vor 1457 Oktober 7], [–]

K.F. teilt Mgf. Albrecht von Brandenburg mit, dass er seinen Rat Meister Hartung von Cappel zu Verhandlungen in Sachen der von Lüneburg dorthin entsende.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 104

1457 Oktober 7, St. Veit in Kärnten

K.F. wirbt bei Mgf. Albrecht von Brandenburg unter Bezug auf die früher mitgeteilte Entsendung1 seines Rates Meister Hartung von Cappel nach Lüneburg, um Verständnis und Nachsicht, falls dieser, der noch andere ksl. Verhandlungsaufträge habe, nicht persönlich beim Mgf. vorsprechen sollte, und...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 105

1457 Oktober 13, Völkermarkt

K.F. gebietet Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Nürnberg, die am vergangenen sand Michels tag (September 29) an die ksl. Kammer zu zahlende halbe Judensteuer dem Erbmarschall Heinrich von Pappenheim zu entrichten, und quittiert ihnen hiermit zugleich die erfolgte Bezahlung.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 106

1457 Oktober 18, Völkermarkt

K.F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Ulm, die ausstehende gewöhnliche Stadtsteuer innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefs zu entrichten oder aber ihm gnugsame underrichtung über ihre Unterlassungsgründe zukommen zu lassen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 107

1457 Oktober 19, Völkermarkt

K.F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Schwäbisch Hall (Schwäbischen Halle), die ausstehende gewöhnliche Stadtsteuer innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefs zu entrichten oder aber ihm gnugsame underrichtung über ihre Unterlassungsgründe zukommen zu lassen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 108

[Wohl 1457 Ende Dezember], [–]

K.F. schreibt in unbekannter Angelegenheit an verschiedene unbekannte Reichsstädte.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 109

[Wohl 1457 Ende Dezember], [–]

K.F. gebietet (Bürgermeistern und Rat der Stadt) Nürnberg, mehrere an verschiedene unbekannte Reichsstädte gerichtete Briefe1 zu expedieren.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 28 n. 110

1458 Januar 13, Wiener Neustadt

K.F. teilt Richter, Schöffen und Urteilsprechern des Forstgerichts der Stadt Nürnberg mit, dass er die Appellation Ludwig Waldstromers von Nürnberg gegen ein zu seinen Ungunsten für die Stadt Nürnberg gefälltes forstgerichtliches Urteil angenommen und beiden Parteien Rechttag gesetzt habe.1 Er...

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