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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. verschiebt die Entscheidung seines Kammergerichts im Verfahren um Kosten und Schaden zwischen den Gff. Ulrich, Wilhelm und Ludwig von Oettingen einerseits und Bürgermeistern und Räten der Stadt Nürnberg sowie der anderen vereinigten Städte in Schwaben, insbesondere Dinkelsbühl und Bopfingen, andererseits auf den kommenden Pfingsttag (1458 Mai 21).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 122.

Anmerkungen

  1. 1Die Datierung orientiert sich an der vorherigen Verschiebung des Kammergerichtsverfahren auf den Michaelstag 1457 (n. 76).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 101, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-09-29_1_0_13_28_0_101_101
(Abgerufen am 29.03.2024).