Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Sie sehen den Datensatz 99 von insgesamt 423.

K.F. beauftragt Mgf. Albrecht von Brandenburg an seiner Statt die Appellationsklage Gf. Jos Niklas‘ von Zollern gegen ein zu Gunsten Gf. Ulrichs (V.) von Württemberg von den Räten ergangenes Urteil zu verhandeln, da er persönlich durch die Kriegsläufe in seinen Erblanden und wegen anderer Angelegenheiten des Reichs verhindert sei. Er gebietet ihm, die Parteien in der Appellations- wie auch in der Hauptsache vorzuladen, zu verhören und diese rechtlich zu entscheiden. Er bevollmächtigt ihn, Zeugen zu vernehmen, Zeugnisverweigerer durch angemessene Strafen zur Aussage zu zwingen, bei Nichterscheinen einer Partei auf Erfordern der anderen zu verhandeln und alles Nötige nach ordnung des rechtens zu tun.

Originaldatierung:
An montag vor des heiligen Creucztag der erhohung.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ulricus Weltzli vicecanc. – KVv: grave zu Zolr(en) (oberer Blattrand); Zoler; die commission hat mein gnediger h(er)re angenom(en) Albrecht angenomen (sic!) auff heut donrstag nach Erhardi anno etc. lviiio (Empfängervermerk auf der Rückseite)1.

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Fst. Ansbach, Ansbacher Archivakten Nr. 575 Prod. 4), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (stark zerstört). – Kop.: Inseriert in das an Gf. Ulrich (V.) von Württemberg gerichtete Ladungsmandat Mgf. Albrecht von Brandenburg von sampstag nach Erhardi 1458 (Januar 14), das abschriftlich überliefert ist ebd. (Sign. ebd. Prod. 6), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 11458 Januar 12.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 99, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-09-12_1_0_13_28_0_99_99
(Abgerufen am 25.04.2024).