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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. äußert gegenüber Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg sein Befremden darüber, dass sie entgegen seinem vormaligen Wunsch1 in Sachen der Entschädigungsleistungen für Niklas Gleismüllner, seinen Vitztum in Kärnten, und dessen Geschwister2 wegen ihrer zu Nürnberg gelegenen Mühle samt Walk- und Rollmühle bisher keine endgültige Einigung erzielt haben. Er bittet sie daher nochmals, seinem Vitztum, der nun persönlich zu ihnen reise, und dessen Geschwistern in dieser Angelegenheit förderlich zu sein, ihre verbrieften Freiheiten und Rechte zu achten, ihnen unverzüglich Schadensersatz zu leisten, damit die Sache nicht in klagweis weiterverfolgt werden müsse und der Vitztum bald wieder zur Ausübung seines Amts zurückkehren könne.

Originaldatierung:
An sambstag nach sannd Giligen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.p. – KVv: Den ersamen dem (!) burgermaistern und rate der stat zu Nüremberg unsern und des reichs liebn getrewn (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, C-Laden 10 Nr. 1 Prod. 15), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. Lit.: Schnelbögl, Nürnberger Familien in St. Veit S. 202.

Kommentar

Offenbar aufgrund dieser neuerlichen Intervention des K. kam es noch vor Jahresende zu einer Einigung. In einer von den Schiedsleuten Heinrich Meichsner, als Obmann, und den Beisitzern Konrad Paumgartner, Ruprecht Haller, Engelhard Slewn und Konrad Großherr 1457 Dezember 12 verfaßten Vereinbarung wird Nürnberg zur Zahlung von 410 fl. angehalten. Überliefert als Konzept im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, C-Laden 10 Nr. 1 fol. 25r-26r), Pap. (15. Jh.). Ebd. auch das undatierte Konzept der Quittung Niklas Gleismüllners über den Erhalt dieser Summe (ebd. fol. 28r).

Anmerkungen

  1. 1Von 1455 November 19, Regg.F.III. H. 19 n. 569.
  2. 2Dem angezogenen Schiedsprotokoll ist zu unternehmen, dass Niklas im eigenen und im Namen seiner Mutter Ottilie, seiner Brüder Ulrich und Reinhard, und seiner Schwester Else Pfannyn handelte.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 97, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-09-03_1_0_13_28_0_97_97
(Abgerufen am 29.03.2024).