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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. verschiebt die Entscheidung seines Kammergerichts im Verfahren um Kosten und Schaden zwischen den Gff. Ulrich, Wilhelm und Ludwig von Oettingen einerseits und Bürgermeistern und Räten der Stadt Nürnberg sowie der anderen vereinigten Städte in Schwaben, insbesondere Ulm, Dinkelsbühl und Bopfingen andererseits auf den nächsten Gerichtstag nach dem Frauentag zu Lichtmesse (1457 Februar 2).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 76.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 75, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-02-02_1_0_13_28_0_75_75
(Abgerufen am 19.04.2024).