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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. beauftragt (Bürgermeister und Rat der Stadt) Nürnberg, den Parteien im Streit zwischen der Stadt Memmingen einerseits sowie der Stadt Ulm und anderen Städten, die zur Pfandschaft Hohenberg gehören, andererseits, an seiner Statt den Parteien Rechttage zu setzen.

Überlieferung/Literatur

[Abschrift im StadtA Ulm]. – Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Eingetragen im Briefeingangregister im StA Nürnberg (Sign. Rst. Nürnberg, Amts- und Standbücher Nr. 31 fol. 365v), Pap. (15. Jh.). Verzeichnet im NBR n. 7850.

Kommentar

Der aufgrund dieses Mandats auf den 4. Dezember 1456 anberaumte Tag wurde, einer Notiz des Nürnberger Rats von eben diesem Datum zufolge, auf den 1. Mai 1457 verschoben (StA Nürnberg, Sign. Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 27 fol. 20v). Eine abermalige Verschiebung auf den 8. Mai 1457 wurde Ulm mit Schreiben von 1457 April 18 mitgeteilt (ebd. fol. 99v). An dem schließlich am 9. Mai 1457 stattgefundenen Termin wurde eine weitere Vertagung auf den 28. 6. 1457 beschlossen (ebd. fol. 114r).

Anmerkungen

  1. 1Datierung und Ausstellungsort nach der Ulmer Überlieferung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 49, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-08-26_3_0_13_28_0_49_49
(Abgerufen am 20.04.2024).