Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

Sie sehen den Datensatz 43 von insgesamt 423.

K.F. bekennt, dass ihm Mgf. Albrecht von Brandenburg im eigenen und im Namen seiner Brüder Kf. Friedrich (II.), Johann und Friedrich (d. J.), Mgff. von Brandenburg, mit Klage vorgebracht habe, dass sie trotz ihrer von Kaisern und Königen erworbenen Rechte und Freiheiten am Landgericht des Burggraftums zu Nürnberg, wo ein Landrichter an des Kaisers statt den Vorsitz führt, auch trotz der kfl. Willebriefe über diese Freiheiten und über die Unschädlichkeit anderen Petenten erteilten Privilegien sowie der durch ihn, den K. vorgenommenen Bestätigungen1, häufig beeinträchtigt würden. Er stellt daher mit Rat der Fürsten, Gff. Edlen und Getreuen erläuternd fest, dass alle von seinen Vorgängern und ihm für Fürsten, Grafen, Edle oder Unedle, geistliche oder weltliche Personen, Bürgermeister, Räte oder Gemeinden von Reichs- und anderen Städten und Dörfern und insbesondere der Stadt Nürnberg und allen anderen Städten im Land zu Franken bisher erteilten oder künftig zu erteilenden Privilegien, die die Rechte und Freiheiten der Mgff. an dem Landgericht mindern oder außer Kraft setzen könnten, unschädlich sein sollen, an (Bürgermeister und Rat der Stadt) Augsburg und alle anderen Städte im lande zu Swaben.

Originaldatierung:
Am mitwoch vor sanct Marien Magdalene tage (nach Kop.).2

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im StA Nürnberg (Sign. Rst Nürnberg, Ratsbücher Nr. 1b fol. 325r-326r), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe Regg.F.III. H. 7 n. 8.
  2. 2Die Tagesangabe Mittwoch vor (statt: nach) Magdalenentag (1456 Juli 21) beruht wohl auf einem Versehen des Kopisten. Im Hinblick auf die bekannten anderen Stücke (n. 41-42) wird das Mandat hier eingereiht.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 43, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-07-28_3_0_13_28_0_43_43
(Abgerufen am 28.03.2024).