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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 28

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K.F. gewährt Mgf. Albrecht von Brandenburg auf dessen Vorbringen, er werde an den seinen Vorfahren und ihm von Kaisern und Königen gewährten Privilegien und Rechten am Landgericht des Burggraftums zu Nürnberg durch häufige Appellationen beeinträchtigt, und in Anbetracht seiner ihm und dem Reich geleisteten Dienste mit Rat der Fürsten, Edlen und Getreuen die besondere Gnade, dass Appellationen gegen landgerichtliche Urteile hinfort unwirksam sein sollen. Er bestimmt, dass dies gelten solle, gleichgültig ob sie von ihm oder seinen Nachfolgern, römischen Kaisern und Königen, angenommen, ihnen mit Inhibitionen begegnet oder sie nach Jahr und Tag mit recht nit aufgericht und rechtfertig gemacht wären. Er bekräftigt, dass die Urteile auf Erfordern innerhalb einer Zehnjahresfrist vom ksl. Hofgericht, Kammergericht oder sonstigen ksl. und kgl. Hofgerichten ohne verkundung und heischung der jeweiligen verurteilten Partei bestätigt werden sollen, dass ferner am Landgericht weiter verfahren werden kann, als ob die Appellation nicht angenommen und keine Inhibition ausgegangen wäre, und dass den Beklagten kein fatal dagegen zugestanden werden solle. Er befiehlt allen Fürsten, Gff. etc. und insbesondere den Richtern am ksl. und kgl. Hofe sowie allen Reichsuntertanen die Beachtung dieser Bestimmung bei seiner und des Reichs schweren Ungnade.

Originaldatierung:
Am montag nach sannd Jacobs tage im snitt.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ulricus Weltzli vicecanc. – KVv: Rta Stephanus Kolbeck (Blattmitte). – Margg(ra)f Albrecht; ob yemant von dem lantger(icht) an den k(aiserlichen) hofe appelliret, wie es damit gehalten soll werd(en) etc. und das kein fattal gegeben werden soll (Empfängervermerk auf der Pergamenthülle des Siegels).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Nürnberg (Sign. Fst. Ansbach, Generalrepertorium, Urkunden Nr. 144), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpur-grüner Ss.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 28 n. 40, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-07-26_4_0_13_28_0_40_40
(Abgerufen am 20.04.2024).