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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. belehnt Hans Melabrunner als Ältesten und Lehnsträger seines Bruders Jörg nach Vorlage des entsprechenden briefs, wissenntlich mit dem brief, was wir im zu recht daran verleihen solln oder můgn, mit dem von ihrem verstorbenen Vater Dankwart ererbten Sitz Altenhof und den folgenden Stücken, Gütern und Mannschaften samt Zubehör zur Nutzung nach Lehns- und Landrecht und mit jenen Verpflichtungen, die Lehensleute ihrem Lehensherrn schuldig sind: Im einzelnen sind dies der Sitz Altenhof samt Zubehör, Bauhof, vier Hofstätten und der dazugehörenden Zehnten; vier Güter zu Pollmannsdorf; zwei Güter in Unholnedt; den Zehnt auf den Bauhof am Falkenstein; ein Gut in Karlsbach (Karleinspach) samt Zehnt und Mannschaft; in Gerastorf den ganzen Zehnt aus drei Zehnthäusern; in Karlen den ganzen Zehnt aus einem Gut; in Haag den ganzen Zehnt aus zwei Gütern; in Zeltwagner den gesamten Zehnt aus einem Gut; in Atzgersdorf (Atzkasdorf) den halben Zehnt aus zwei Gütern; in Erdmannsdorf (Ortmensdorf) zwei Teilzehnte aus drei Gütern; in Albernberg zwei Teilzehnte aus einem Gut; in Heinzlreith den ganzen Zehnt aus einem Gut; in Funsigen den ganzen Zehnt aus einem Gut; in Wessennpach zwei Teilzehnte aus zwei Gütern; in Wernersdorf den ganzen Zehnt aus einem Gut; in Hallschlag und Vatersreith (Vantreinsreut) jeweils den ganzen Zehnt; in Hölzing den ganzen Zehnt aus einem Gut; in Valkhinstorf den halben Zehnt; in Kobl, Stainach und Conradtstorf jeweils den ganzen Zehnt aus einem Gut; die Zehnte aus dem Markt von Hofkirchen; in Lampersdorf den ganzen Zehnt aus zwei Gütern; den ganzen Zehnt aus einem Gut in Berg; in Wiesen den ganzen Zehnt auf einen Hof und zwei Teilzehnte aus zwei Gütern; in Buchen zwei Teilzehnte; in Hofkirchen den Zehntacker; in Hohenschlag den halben Zehnt aus zehn Häusern; den ganzen Zehnt aus Kumpfmühle; in Ohnerstorf (Arnendorf) zehn Metzen Vogthafer und in Gerastorf vier Metzen Vogthafer. Desweiteren erlaubt er, den Sitz Altenhof auf den nächsten zu diesem Besitz gehörenden Berg zu verlegen und dort neu aufzubauen, aber unbeschadet seiner und seiner Erben Lehenschaft.

Originaldatierung:
An mitichen sannd Nicolastag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Vidimus Propst Johannes’ von Schlägl von 1488 November 18 im HHStA Wien (Sign. AUR 1475 XII 6), Perg., grünes spitzovales S des Klosters in wachsf. Schüssel an Ps. Druck: Chmel, Actenstücke I/3 S. 703f. n. 215 (Auszug). Reg.: Chmel n. 7025.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 278, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-12-06_1_0_13_27_0_278_278
(Abgerufen am 28.03.2024).