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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. befiehlt Reinprecht von Wallsee, Hauptmann ob der Enns, seinen ksl. furslag in dessen Streit mit Gf. Wolfgang von Schaunberg und Jörg Hohenfelder um den Sitz Aistersheim zu beachten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Ladungsbrief Michaels von Hardegg von 1475 September 18, Wien, im HHStA Wien (Sign. AUR 1475 IX 18), Pap., rotes S des Ausst. rücks. aufgedr.

Kommentar

K.F. hatte 1471 mit Gf. Wolfgang von Schaunberg ein geschefft über Schloß Aistersheim getätigt. Da Reinprecht von Wallsee dies trotz obigem ksl. furslag nicht beachtete, wurde er von Jörg Hohenfelder, der dadurch Schaden erlitt, vor dem österreichischen Landmarschallsgericht verklagt. Landmarschall Gf. Michael von Hardegg lud 1475 September 18 Reinprecht von Wallsee vor sein Gericht1. Reinprechts Anwälte Rüdiger Obernberg und Wolfgang Wildersdorfer erschienen allerdings erst nach der dritten Ladung 1475 November 7 und bestritten die Zuständigkeit des Gerichts. Werfe man Reinprecht die Nichtbeachtung eines ksl. Gebots vor, müsse er sich direkt vor dem Kaiser verantworten. Hohenfelder verwies auf obigen furslag, dessen genauer Inhalt unklar bleibt. Das Gericht erklärte daraufhin, daß die Forderungen Hohenfelders zu Recht bestünden, und setzte einen weiteren Rechtstag fest.

Anmerkungen

  1. 1Die Ladungsbriefe befinden sich im HHStA Wien unter derselben Signatur (AUR 1475 IX 18).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 271, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-09-18_1_0_13_27_0_271_271
(Abgerufen am 28.03.2024).