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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. übergibt Hans von Plankenstein die Maut zu Neumarkt samt Zubehör bestandsweise für vier Jahre, beginnend mit dem kommenden St. Martinstag (November 11) 1474, mit der Auflage, jährlich 60 Pfd. Pf. in landläufiger Münze ohne Abzug zu entrichten und die die Maut passierenden Kaufleute und deren Ware nicht über die gewöhnliche Maut hinaus zu belasten. Nach Ablauf der vier Jahre soll Hans nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung durch ihn (K.F.) oder seine Erben die Maut abtreten, andernfalls dürfen sie sich am Hab und Gut von Hans oder dessen Erben schadlos halten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Hans’ von Plankenstein von 1474 November 9 im HHStA Wien (Sign. AUR 1474 XI 9), Perg., 2 SS des Ausst. und Hans Pielachers (grün) in wachsf. Schüsseln an Ps.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 246, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-11-09_1_0_13_27_0_246_246
(Abgerufen am 29.03.2024).