Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

Sie sehen den Datensatz 245 von insgesamt 284.

K.F. erwidert einen Brief, den Hz. Karl von Burgund an ihn sowie etliche Kurfürsten und Fürsten des Reichs gerichtet hatte2: 1)3 Nach Hz. Karls Klage, er (K.F.) stehe Karl wegen dessen rescheit feindselig gegenüber, weist er ihn auf seine Verpflichtung aus hoher adeliger Geburt hin und erklärt, daß durch diese rescheit er und das hl. Reich in unpillich weis […] unloeblich und zu schaden gekommen seien. Nicht nur Neuss, sondern auch Holland, Brabant und andere Gebiete des Reiches habe Hz. Karl unempfangen aus eigener gewalt an sich gezogen und somit zum Schaden des Reichs on grunt des rechten gehandelt. Um guttat habe er Hz. Karl nie beneidet, denn als einem Haupt der Christenheit sei es seine Aufgabe, gute Taten zu fördern und zu bestärken. Aus adeliger Tugend, um das Vergießen christlichen Blutes zu vermeiden und um daraus Nutzen zu ziehen, habe er die burgundische Einnahme der genannten Gebiete geduldet, aber dafür lediglich trug pillicher dank erhalten4. Er habe Karl mit dem Hzm. Geldern belehnt und dafür die entsprechenden Eidesleistungen entgegengenommen, um dessen pillichkeit gegenüber dem heiligen Reich zu erreichen. 2) Auf den Vorwurf, er habe im Streit zwischen Eb. (Ruprecht) von Köln sowie dem Kapitel und den Untertanen des Kölner Stifts parthey ergriffen, antwortet er, daß er sich zusammen mit dem Papst bemüht habe, den Streit gütlich oder auf dem Rechtsweg beizulegen. Auch habe er dem Hauptmann des Domkapitels, Ldgf. (Hermann) von Hessen, nye huelff oder versterckung versprochen5. Der Eb. habe die Schlichtungsversuche jedoch abgelehnt, sich an Hz. Karl gewandt und diesen unrechtmäßig zum Erbvogt des Stifts ernannt6. Dadurch habe Hz. Karl die ksl. gewalt und obrigkeit verletzt, da der Kaiser Vogt aller Kirchen und Lehensherr des Kurfürstentums Köln ist. 3) Die Drohung, die Herzog Karl durch seine Briefe und Herolde7 gegenüber den Untertanen, Kurfürsten und Fürsten des Reichs hat aussgeen und anslahen lassen, führte dazu, daß K.F. und die Fürsten zum Schutz des Reiches Widerstand leisten werden. Deshalb haben K.F. und der Papst Hz. Karl vergeblich durch brief und botschaft aufgefordert, sich aus dem Bistumsstreit herauszuhalten. Auch sind gebot an Hz. Karl aussgangen, um ihn zu senfften solche ungeburnus abczustellen8. 4) Dies blieb genauso erfolglos wie Friedrichs erbietung im Konflikt Karls mit Hz. Sigmund von Österreich wegen des wir uns mechtigten zu recht dir von ihm zu verhelffen9. Hz. Karl habe mit gewappenter hant Hz. Sigmund und andere im Reich geschädigt, Gf. Heinrich von Württemberg gefangengenommen, Mömpelgard zu erobern versucht10 und in Neuss seine und des Reichs Fürsten, Gff. Herren, Ritter und Knechte hertiglich genoetiget, wenngleich diese den burgundischen geschoß, fewr, sturmen, graben u.a. standhalten konnten. K.F. wurde abermals hertiglich von den Reichsfürsten und Städten ermahnt, zusammen mit den Kurfürsten und Fürsten Widerstand gegen Hz. Karl zu leisten, wie sie es dem Reich schuldig sind. 5) Nachdem keine guttat und ermannung Erfolg gezeigt habe, nimmt er sich nun mit Hilfe Gottes sowie der Kurfürsten, Fürsten und anderer des Reichs der Sache an, hegt dabei aber gegen niemanden haß oder neid, sondern dient allein der Sache und handelt zum Nutzen des Reichs. Er ergreift für niemanden Partei, sondern will nur entsprechend seines Amtes schaden und abbruch verhindern. Ob dies nun zum nutz oder schaden Hz. Karls sei, würden der Eb. und das Stift von Köln besser wissen als er. Ob Karl sich in dieser Angelegenheit parteiisch verhalte, mag man mit dem finger antzeigen deiner teglichen uebung nach. Daß Karl nicht zum Schiedsrichter berufen worden ist, liegt daran, daß er sich als Kaiser und der Papst als ordenlich richter angeboten habe, weshalb er (K.F.) keinen Räuber, sondern einen frommen Reichsfürsten, nämlich Ldgf. Heinrich von Hessen, als Hauptmann zur Abwehr von Schäden eingesetzt habe. Daß er der freuntschafft des Eb. von Köln widerwertig sei, ist nicht der Fall oder annders dann durch recht gehandelt. Friedrich ist dem merern teil seiner (Eb. Ruprechts) fruntschafft mit gnaden zugeneigt und erewgen in die teglich. 6) Hz. Karls Hinweis, daß Reichsuntertanen ihrem Oberen gehorsam sein sollen, entgegnet K.F. mit der Feststellung, daß niemand die Gebote der Oberen mehr mißachte als Karl selbst. Er (K.F.) habe Hz. Karl bisher keine Ungnade, sondern manigfelltiger begnadung erwiesen, wofür ihm Karl gedankt habe, indem er ihn (K.F.) bei den Kurfürsten und anderen in schrifften verleumdete. Nachdem derartige danckparkeit und unbegründete Schmähungen keine kleinen Sünden seien, vertraue er (K.F.) auf den Allmächtigen, der die Dinge zu Ehre und Nutzen des Reichs regeln werde. Er will mit schrifften nit weyter einflechten, sondern mit Gottes Rat und Führung als frommer Kaiser handeln.

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im HHStA Wien (Sign. AUR 1474), Pap., fol. 7r–9v (15. Jh.). – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Niederländische Urkunden, sub dato 1475), Pap. (18. Jh.). Druck: Chmel, Actenstücke I/1 S. 122–125 n. 28 (datiert 1475). Reg.: Laenen, Archives Vienne S. 116 Nr. 406 (datiert 1473); Briefwechsel Karls des Kühnen 2 n. 2778. Lit.: Bachmann, Reichsgeschichte 2 S. 496f.; Fuhs, Hermann IV. von Hessen S. 63; Ehm, Burgund und Reich S. 204.

Kommentar

Zu dem Kölner Bistumsstreit und der Belagerung von Neuss (Juli 1474 bis Juni 1475) siehe Vaughan, Charles the Bold S. 312ff.

Anmerkungen

  1. 1Zeitlich liegt dieses Schreiben nach Hz. Karls Manifest an K.F. und verschiedene Reichsfürsten von 1474 November 1 (siehe dazu die Angaben in Anm. 2) und vor Friedrichs Manifest gegen Hz. Karl von 1474 Dezember 3, das wesentlich schärfer formuliert ist als das hier vorliegende Schreiben; siehe Regg.F.III. H. 7 n. 424; Vaughan, Charles the Bold S. 336–339 (englische Übers.); Briefwechsel Karls des Kühnen 2 n. 2814 (mit umfangreichen Quellen- und Literaturangaben).
  2. 2Abschriftlich überliefert ist Hz. Karls Schreiben an Eb. Adolf von Mainz von 1474 November 1. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf weitere Schreiben an K.F., Hz. Albrecht von Sachsen, Mgf. Albrecht Achilles von Brandenburg und Hz. Ludwig IX. von Bayern-Landshut. Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/1 S. 120–122 n. 27 (Abschrift im HHStA); Reg.: Briefwechsel Karls des Kühnen 2 nn. 2772–2776 (mit umfangreichen Quellen- und Literaturangaben).
  3. 3Die Unterteilung in einzelne Punkte wurde von den Bearbeitern vorgenommen.
  4. 4Vgl. n. 217
  5. 5Vgl. dazu die Angaben in n. 220.
  6. 6Nach Vaughan, Charles the Bold S. 318, erfolgte dies Ende März 1474.
  7. 7Vgl. dazu Vaughan, Charles the Bold S. 318f.
  8. 8Siehe n. 238.
  9. 9Siehe n. 243.
  10. 10Die Gefangennahme Gf. Heinrichs von Württemberg, der seinen Sitz in Mömpelgard hatte, erfolgte im April 1474; siehe dazu Regg.F.III. H. 23 n. 611. Hz. Karl zwang Heinrich zur Abtretung Mömpelgards, jedoch verweigerten die sich dort aufhaltenden Truppen die Räumung der Stadt; siehe dazu Vaughan, Charles the Bold S. 287f.; Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 375ff. K.F. erfuhr von dieser Gefangennahme während des Augsburger Reichstages; dazu Heinig, Friedrich III./2 S. 1129.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 245, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-11-01_3_0_13_27_0_245_245
(Abgerufen am 28.03.2024).