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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. äußert gegenüber Hz. Sigmund von Österreich, der ihn über das mit den Eidgenossen abgeschlossene Bündnis informiert hatte1, seine Hoffnung, daß dieser Friede an dem Haus Österreich und dessen Forderungen gegenüber den Eidgenossen unschädlich ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. in n. 242.

Kommentar

Bei dem Bündnis zwischen Hz. Sigmund und den Eidgenossen handelt es sich um die sogenannte „Ewige Richtung“, die nach Vermittlung Kg. Ludwigs XI. von Frankreich zustande kam. Sie wurde 1474 Juni 11 unterzeichnet und beinhaltete die Verpflichtung zur gegenseitigen Hilfe sowie einen ausdrücklichen Verzicht auf die an die Eidgenossen verlorenen habsburgischen Besitzungen. Obwohl K.F. den Verzicht der österreichischen Ansprüche offiziell nicht akzeptierte, mußte er diesen Vertrag in der Praxis dennoch tolerieren; dazu Heinig, Friedrich III., Maximilian I. und die Eidgenossen S. 278f.; Niederstätter, Jahrhundert der Mitte S. 325ff.

Anmerkungen

  1. 1Zu den Verhandlungen und dem Vertragswerk siehe die Dokumente im HHStA Wien (Sign. AUR 1474 III 30; 1474 VI 11; 1474 X 10); Drucke bei Chmel, Mon. Habsb. I/1 S. 173ff.; EA 2 S. 913–16. Dazu u.a. Janeschitz/Kriegel, Ewige Richtung; Gasser, Ewige Richtung.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 241, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-10-28_1_0_13_27_0_241_241
(Abgerufen am 28.03.2024).