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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. überträgt Kaspar von Stein das Schloß Billichgratz mit der gewöhnlichen Burghut und dem dazugehörenden Landgericht pflegweise für vier Jahre, beginnend mit dem kommenden sannd Jacobs tag im snit 1474 (Juli 25). Kaspar soll ihm, seinem Sohn Maximilian und ihren Erben treu und gehorsam sein, das Schloß auf ihren Befehl und ihre Kosten offenhalten, davon aus keinen Krieg beginnen, die zum Schloß und Landgericht gehörenden Leute und Holden nicht über den gewöhnlichen Zins und Dienst belasten, sie vor Gewalt und Unrecht schützen und nicht ihrer Herrschaft entziehen. Nach Ablauf der vier Jahre ist der übertragene Besitz nach schriftlicher oder mündlicher Aufforderung durch K.F. oder dessen Erben ohne Widerspruch abzutreten, andernfalls dürfen sie sich an Kaspars oder dessen Erben Hab und Gut schadlos halten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Kaspars von Stein von 1474 Juli 9, Augsburg, im HHStA Wien (Sign. AUR 1474 VII 9), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und Matthias’ von Hornstein in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.

Kommentar

Gleichzeitig mit dem Revers stellte Kaspar von Stein dem Kaiser eine Urkunde aus, mit der er diesem seine Burg Kleinfeste in der Stadt Stein samt dem Getreidezehnt in Tschernutsch übertrug; siehe Chmel n. 6900.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 233, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-07-09_1_0_13_27_0_233_233
(Abgerufen am 28.03.2024).