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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. lädt die Bauern Hans Schober aus Lutzingen, Jörg Kottrer aus Allmanshofen und Leonhart Kottrer aus Erlingen sowie ihre mitgewandten oder deren Anwalt nach ergangenem Urteil des ksl. Kammergerichts1 zugunsten Peter Königs, Bäcker und Bürger von Augsburg, innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Ladung bzw. auf den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich oder vor einen von ihm eingesetzten Richter, um die Höhe des Peter König vom Kammergericht zuerkannten Schadensersatzes zu ermitteln. Er teilt ihnen mit, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird. >

Originaldatierung:
Am vierden tag dez monads may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Notariatsinstrument).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Notariatsinstrument zufolge mit rotem S rücks. aufgedr. – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des öff. Notars Peter Mangolt, Bürgers von Augsburg, von 1474 Juni 14 im HHStA Wien (AUR 1474 VI 14), Perg., Notarszeichen.

Kommentar

Dem Notariatsinstrument zufolge erhielt der ausstellende Notar Peter Mangolt das Org. des ksl. Ladungsschreibens, das er vervielfältige und den drei genannten Empfängern 1474 Juni 14 persönlich vor Zeugen übergab. 1474 September 7 erkannte das Kammergericht Peter König 96 fl. rhein. Schadensersatz zu; siehe Battenberg/ Diestelkamp, Protokoll- und Urteilsbücher 1 S. 345 n. 979. Vgl. dazu auch ebd. 3 S. 1199 n. 303 und Regg.F.III. H. 22 n. 224f.

Anmerkungen

  1. 1Das Urteil ist am selben Tag ergangen, nachdem nur Peter König, nicht aber die Gegenpartei zu dem Gerichtstag erschienen war; siehe Battenberg/ Diestelkamp, Protokoll- und Urteilsbücher 1 S. 272 n. 721. Einer Eintragung des Taxregisters von 1474 Juni 1 zufolge wurde für die Ausstellung von einem orteilbrieff mit eyner ladunge umb costen und schaden für Peter Kuning 44 fl. eingefordert; Reg.: Heinig, Taxregister 1 n. 4256.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 229, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-05-04_1_0_13_27_0_229_229
(Abgerufen am 28.03.2024).