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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. fordert Papst Sixtus IV. auf, die Resignation Eb. Ruprechts von Köln zugunsten Ldgf. Hermanns von Hessen, Kanonikers in Köln, nicht ohne seine ksl. Zustimmung zu gestatten, anders als dies bei jener päpstlichen Provision, uti proxime in Maguntinensi factum est1, geschehen sei. Der Kaiser verspricht, sich zukünftig mit dem Papst über eine gemeinsame Vorgehensweise zu beraten.

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift (lat.) im HHStA Wien (Sign. AUR 1474), Pap. (18. Jh.). Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/3 S. 434 n. 2. Reg.: Lichnowsky(-Birk) 7 Undatierte n. 25.

Kommentar

Dieses ksl. Schreiben steht im Zusammenhang mit der als „Kölner Stiftsfehde“ bezeichneten Auseinandersetzung zwischen dem von Hz. Karl von Burgund unterstützten Eb. Ruprecht von Köln und dem dortigen Domkapitel. 1473 März 23 ernannte das Domkapitel Ldgf. Hermann von Hessen zu seinem Hauptmann, Beschirmer und Verweser; vgl. dazu u.a. Fuhs, Hermann IV. von Hessen S. 53ff. K.F. beabsichtigte zunächst, zwischen den Kontrahenten zu vermitteln, scheiterte jedoch. 1474 Januar 4 ergriff der Kaiser schließlich für Ldgf. Hermann Partei und erklärte sich bereit, im Falle der Vakanz des Kölner Erzbistums Hermann bei der Erlangung der päpstlichen Bestätigung behilflich zu sein (UB Niederrhein 4 S. 466 n. 372; dazu auch Regg.F.III. H. 5 n. 250). Ldgf. Hermann hatte am Tag zuvor dem Kaiser in zwei Urkunden einen lebenslangen Treueeid geleistet und die Zahlung von 10.000 fl. zugesichert; beide als Orgg. im HHStA Wien (Sign. AUR 1474 I 3); Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/1 S. 390ff. n. 139f. Vgl. dazu auch Gatz, Bischöfe S. 605ff.; Heinig, Hessen S. 86ff.; Bachmann, Reichsgeschichte 2 S. 439ff.

Anmerkungen

  1. 1Hier wird vermutlich auf die Rolle des Papstes im Streit zwischen Gf. Heinrich von Württemberg und Diether von Isenburg um die Nachfolge des Mainzer Eb. Adolf von Nassau hingewiesen; siehe Regg.F.III. H. 23 n. 641f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 220, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-00-00_1_0_13_27_0_220_220
(Abgerufen am 29.03.2024).