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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. befiehlt Jörg Hohenfelder, das Schloß St. Peter in der Au bei Hildebrand Wolf, der dieses Schloß satzweise inne hat1, für 1.452 Pfd. 4 Sch. 20 Pf. auszulösen, und übergibt ihm das Schloß samt Zubehör satz- und pflegweise. Hohenfelder und seine Erben sollen dafür ihm, seinem Sohn Maximilian und ihren Erben treu und gehorsam sein, ihnen auf ihren Befehl und ihre Kosten das Schloß offenhalten, davon aus keinen Krieg anfangen, die dazugehörigen Leute und Holden nicht über den gewöhnlichen Zins, Dienst und Robot belasten, sie vor Gewalt und Unrecht schützen und nicht ihrer Herrschaft entziehen. Die Pfandschaft kann nach schriftlicher oder mündlicher Vorankündigung jederzeit ausgelöst werden, danach ist der übertragene Besitz mit Zubehör ohne Widerspruch abzutreten, andernfalls dürfen K.F. oder seine Erben sich am Hab und Gut der Hohenfelder schadlos halten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Jörg Hohenfelders von 1473 Mai 5 im HHStA Wien (Sign. AUR 1473 V 5), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und des Ritters Gebhart Peuscher in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite2.

Anmerkungen

  1. 1Er hatte das Schloß Anfang 1470 erhalten; vgl. n. 8.
  2. 2Reg.: Göth, Urkunden-Regesten 9 n. 624.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 206, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-05-05_1_0_13_27_0_206_206
(Abgerufen am 19.04.2024).