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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. verbietet den eidgenössischen Städten und Ländern ernstlich, in ihrem erneuten Konflikt mit seinem Vetter Hz. Sigmund von Österreich gegen diesen oder dessen Land und Gut im unguten oder mit Gewalt vorzugehen. Vielmehr befiehlt er ihnen, eine botschafft an den ksl. Hof zu entsenden, damit dort der Streit im gutlichen beigelegt und weiterer unrat und schaden verhindert werden kann.

Originaldatierung:
Am sambstag vor dem sonntag Judica in der vassten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: Fehlt. – KVv: Unsern und des Reichs lieben getrewen gemeinen Eidgenossen von stetten und lannden (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: zeitgleiche Abschrift im HHStA Wien (Sign. AUR 1473 IV 3), Pap.1 Druck: FRA II/2 S. 434 n. 55 (Teildruck). Reg.: Heinig, Taxregister 1 n. 2751 (Eintrag von 1473 April 1).

Anmerkungen

  1. 1Diese Abschrift wurde n. 196 beigelegt und befindet sich im gleichen Karton.

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 194, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-04-03_1_0_13_27_0_194_194
(Abgerufen am 29.03.2024).