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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. erklärt in der vor dem Kammergericht unter dem Vorsitz von Eb. Adolf von Mainz, Kf. und Erzkanzler des heiligen römischen Reichs in Germanien, und im Beisein verschiedener Rechtsgelehrter verhandelten Streitsache zwischen Ursula, Ehefrau Wenzel Herders aus Hallein, einerseits und Jacob Fretter aus Hallein und dessen Schwester Anna, Ehefrau des Wolfgang Rückenstein, anderseits, daß Ursula Herder mit urteil und recht absolviert und entledigt sei, nachdem ihr Anwalt entsprechend der ksl. ladungsbrieve1 auf den dreyundzweintzigisten tag des monets november vor dem Kammergericht erschienen ist, während die Gegenpartei dies trotz einer dreitägigen Wartezeit verabsäumte. Ferner erkennt das Gericht auf Bitten des Anwalts der Ursula Herder zu recht an, daß Jacob Fretter und seine Schwester Anna die durch die Appellation entstandenen Kosten und Schäden tragen sollen, und daß der Anwalt entsprechende urteilsbriefe und ladung zu messigung der costen und scheden erhalten soll.

Originaldatierung:
An zweiundzweintzigsten tag des monets decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Urteilbrief Herderin (rechter Rand. Mitte) – Die Herderin von Hellein (linker Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1472 XII 22), Perg., rotes S 18 in wachsf. Schüssel mit wachsf. S 16 rücks. eingedr. an Ps. Reg.: Heinig, Taxregister 1 n. 2499 (Eintrag von 1473 Januar 17 über 10 fl. Gebühr).

Kommentar

Zu dieser Streitsache siehe oben nn. 109111 (mit Literaturangaben).

Anmerkungen

  1. 1Siehe nn. 164 und 165.

Registereinträge

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Hendrik Baumbach, eingereicht am 14.10.2013.

Überlieferung

Konzept HHStA Wien, RHR Antiquissima 1, 3, fol. 113.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 186, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-12-22_1_0_13_27_0_186_186
(Abgerufen am 28.03.2024).