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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. fordert Kg. Matthias von Ungarn auf, jene österreichischen Adeligen, die sich bei Matthias über das Münzwesen, die Zölle und die Gerichtsverwaltung des Landes beklagt hatten und mit den Reformvorschlägen in Friedrichs Antwortschreiben2 einverstanden waren, zu bewegen, K.F. als ihren natürlichen Herrn und Landesfürsten anzuerkennen sowie ihm zu gehorchen, und bietet nun folgende Maßnahmen an: Durch die Wiener Hausgenossen3 sollen gute und stabile Münzen im Wert von 180 Pf. auf einen Gulden geprägt werden4. Der Kaiser verzichtet auf die weitere Einhebung von jüngst eingeführten Zöllen (nova vectigalia), und die jeweiligen Zolleinnehmer sollen über ihre bisherigen Einkünfte Rechnung legen. Vor der endgültigen Aufhebung dieser Zölle müssen allerdings alle Schulden, die gegenüber den Zolleinnehmern bestehen, beglichen werden. Die dem Kaiser vorbehaltenen Zölle von einem Pfund auf einen Fuder und von 180 Pf. auf einen Dreiling Wein sollen aber weiterhin in Kraft bleiben. Aufgrund dieser und anderer Angelegenheiten wird der Kaiser einen Generallandtag (generalem dietam) anordnen oder aus den vier österreichischen Ständen usque decem vel octo Personen berufen, die die Zoll-Abrechnungen kontrollieren und sich über den dem Kaiser vorbehaltenen Zoll auf Wein einigen sollen. Ferner wird K.F. einen der Landherren als Landmarschall zur Ausübung der Gerichtsbarkeit einsetzen5.

Kanzleivermerke:
KVr: Fehlt. – KVv: littera cum mandatis ad tollenda gravamina in Austria.

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Konz. (lat., o.D.) im HHStA Wien (Sign. AUR 1470–1476), Pap.6

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung vgl. die Angaben in n. 183 Anm. 1.
  2. 2Vgl. n. 183.
  3. 3Diese Genossenschaft aus Wiener Bürgern war mit der Finanzierung des Münzbetriebes sowie der Beschaffung des dazu nötigen Silbers betraut und nahm eine Mittelstellung zwischen landesfürstlichen Beamten und freien Unternehmern ein; siehe Koch, Münzstätte S. 202.
  4. 4Infolge der Streitigkeiten zwischen K.F. und Albrecht VI. war es in Österreich zu einer radikalen Münzverschlechterung gekommen, 1459 stand der Kurs des Guldens bei 3686 Pf. Nach den Klagen der Stände auf den Landtagen 1459 und 1460 ließ Friedrich ab April 1460 „Schwarzpfennige“ mit einem Wert von 180 Pf. auf einen Gulden durch den Wiener Münzmeister Niklas Teschler prägen. Da es am nötigen Nachschub an Silber fehlte und zunehmend Spannungen zwischen den vom Landesherrn eingesetzten Münzmeistern und den Wiener Hausgenossen auftraten, blieb der Erfolg dieser Reform bescheiden. In die weiteren Reformversuche der folgenden Jahre wurde die Wiener Münzstätte, im Gegensatz zu jenen in Graz und Wiener Neustadt, nur am Rande eingebunden. Vgl. Alram, Pfennig S. 71; Perger, Niklas Teschler S. 151f.; Probszt, Münzgeschichte 1 S. 286ff.
  5. 5Das Amt des österreichischen Landmarschalls erhielt bereits unter Albrecht V. einen zunehmend ständischen Charakter und blieb nach dem Abfall Georgs von Pottendorf von 1471 Oktober 30 bis 1475 Mai 27 unbesetzt; siehe Heinig, Friedrich III./1 S. 245f. Anm. 405; Wretschko, Marschallamt S. 179 u. 190.
  6. 6Mit zahlreichen, von mehreren Händen ausgeführten Streichungen und Korrekturen im Text sowie teilweise gestrichenen Zusätzen am Rand.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-12-07_2_0_13_27_0_184_184
(Abgerufen am 29.03.2024).