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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. lädt den Hofrichter Gf. Johann von Sulz und die Urteilssprecher des Hofgerichts zu Rottweil zur rechtlichen Verantwortung vor sich, nachdem diese trotz bestehender Freiheiten des Hauses Österreich und entgegen seinem Befehl1 gegen Hz. Sigmund von Österreich und dessen Untertanen prozessiert hatten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 157.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 114.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 155, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-05-09_1_0_13_27_0_155_155
(Abgerufen am 28.03.2024).