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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. teilt seinem Rat und Forstmeister Sigmund von Eitzing mit, daß sich das Augustinerchorherrenstift St. Dorothea zu Wien beschwert habe, er erlaube sich Eingriffe in die Gehölze, Waldungen, Wiesen und Gärten, die den Klosterleuten zwischen Pötzleinsdorf und Neustift gehören. Er befiehlt ihm, darüber zu wachen, daß dort kein eingriff noch irrung geschehe, damit diese Besitzungen von den Klosterleuten für ihren Bedarf genutzt werden können. Sollte Sigmund ebenfalls Ansprüche darauf erheben, so soll er diese vor ihm (K.F.) an einem noch zu bestimmenden Gerichtstage vorbringen.

Originaldatierung:
An freitag sand Jorgentag (nach Chmel und QGStW).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Genannt bei Chmel n. 6545 als eine Abschrift im HHStA Wien („Geh. H.-Archiv“), die bislang nicht gefunden werden konnte2. Reg.: Chmel n. 6545; QGStW I/3 n. 2430.

Kommentar

Zur Person Sigmunds von Eitzing vgl. Heinig, Friedrich III./1 S. 264f.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 vgl. Regg.F.III. H. 12 n. 6, Anm. 2.
  2. 2Die Urkunden des Augustinerchorherrenstifts St. Dorothea in Wien befinden sich heute im Stiftsarchiv Klosterneuburg. Dieses Stück konnte jedoch nicht aufgefunden werden, nach QGStW aber Pap., mit aufgedr. Verschlußsiegel.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Walter Zechmeister, eingereicht am 20.05.2014.

Das gesuchte Original befindet sich im Dorotheerarchiv des Stiftes Klosterneuburg: StAKl, Karton D 42, Lad. Q Nr. 12.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 152, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-04-24_1_0_13_27_0_152_152
(Abgerufen am 28.03.2024).