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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. überschreibt Konrad Lochner und dessen Erben bis auf Widerruf, der schriftlich oder mündlich mit einer Halbjahresfrist erfolgen muss, das Schloß Hollenburg pflegweise und die dazugehörige Herrschaft mit Amt, Nutzen, Renten, Zinsen und Zubehör bestandsweise, beginnend mit dem kommenden Georgstag (1472 April 24)1, wofür im ersten Jahr 450 Pfd. Pf. in die Hände des Kaisers und danach jährlich 500 Pfd. Pf. zu entrichten sind. Lochner und seine Erben sollen dafür ihm und seinem Sohn und Erben Maximilian treu und gehorsam sein, ihnen das Schloß offenhalten, von dort aus keinen Krieg anfangen, die dazugehörigen Einwohner und Holden nicht über die gewöhnlichen Abgaben belasten, sie vor Gewalt und Unrecht schützen und nicht ihrer Herrschaft entziehen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers Konrad Lochners von 1472 Februar 28, o.O., im HHStA Wien (Sign. AUR 1472 II 28), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und des Veit Hund von Bischofsheim in wachsf. Schüsseln an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite2.

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung des St. Georgstages auf April 24 vgl. Regg.F.III. H. 12 n. 6 Anm. 2.
  2. 2Reg.: MC 11 n. 434.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 140, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-02-28_1_0_13_27_0_140_140
(Abgerufen am 19.04.2024).