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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. teilt den Gff. Ulrich und Eberhard von Württemberg mit, daß sein Rat Bf. Johann von Augsburg zu seinem Missfallen trotz seines Kommissionsbriefes2 bisher noch nichts in der Streitsache zwischen ihnen und Hz. Sigmund von Österreich unternommen hat. Letzterer habe sich beklagt, daß er durch sie (die Württemberger) etliche eingriff und abbruch in seiner Grafschaft und Herrschaft3 erlitten habe. Friedrich selbst wollte sich als röm. Kaiser dieser Sache am vergangenen Tag in Regensburg4 annehmen, wurde dann aber mit anndern geschafft beansprucht, bei denen es um den heiligen christlichen Glauben und seine und des Reichs notdurft ging. Aus diesem Grund, aber auch wegen des abschieds der Württemberger5, und da sowohl sie als auch Hz. Sigmund nicht die mynisten glider des heiligen Reichs sind, habe er Bf. Johann mit der Schlichtung beauftragt, um weitere Auseinandersetzungen und Kosten zu vermeiden. Er befiehlt den Gff. Ulrich und Eberhard, zu Ehren seiner ksl. Majestät und ihnen selbs zu gute, den Aufforderungen seines Kommissars Folge zu leisten, damit der Streit ohne weitere Verzögerungen, Kosten und Schaden beigelegt werden kann, und verspricht ihnen, sich dafür mit gnaden erkenntlich zu zeigen.

Originaldatierung:
Am d…nden tag des monads february.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. (mit Textverlust durch zwei Lücken im Papier) im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1472 II 19), Pap., rotes S (Rest, wohl S 18) rücks. aufgedr. unter Papieroblate. – Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 44, sub dato) Pap. (18. Jh.). Reg.:Chmel n. 6528; Lichnowsky(-Birk) 7 n. 1598; Heinig, Taxregister 1 n. 1530 (Eintrag von 1472 Febr. 14 über eine kostenlose Ausstellung). Lit.: Heinig, Friedrich III./1 S. 915f.; Fritz, Ulrich der Vielgeliebte S. 362f.

Kommentar

Zu diesem Verfahren vgl. auch Regg.F.III. H. 23 n. 603.

Anmerkungen

  1. 1Der genaue Tag der Ausstellung ist aufgrund einer Lücke im Papier nicht sicher eruierbar. Im HHStA wurde die Urkunde unter 1472 Februar 19 eingeordnet. Dieses Datum nennt auch die obengenannte Abschrift, während die Schriftfragmente auf 1472 Februar 13 hindeuten. Das Taxregister verzeichnet diese Urkunde unter 1472 Februar 14.
  2. 2Siehe n. 133.
  3. 3Nach Heinig, Friedrich III./1 S. 915 ging es dabei um die Graf- und Herrschaft Hohenberg.
  4. 4Der Regensburger Reichstag des Jahres 1471 fand zwischen dem 24. Juli und dem 21. August statt.
  5. 5Vermutlich ist damit der Vertrag Hz. Sigmunds mit den Gff. Ulrich und Eberhard von Württemberg von 1471 März 3 gemeint, in dem sie sich bei Streitigkeiten für die nächsten vier Jahre auf ein schiedsgerichtliches Verfahren einigten; siehe Württembergische Regesten n. 4837.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 139, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-02-13_1_0_13_27_0_139_139
(Abgerufen am 29.03.2024).