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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. belehnt Christoph Malzkasten als Ältesten und Lehensträger seiner Brüder Wolfgang und Hans sowie deren Erben, wobei die männlichen vor den weiblichen Erben berücksichtigt werden sollen, wissenntlich mit dem brief, was wir im zu recht daran verleihen sullen oder mugen, mit den von deren Vater Erasmus ererbten Lehen samt Zubehör nach Lehns- und Landrecht und mit den Verpflichtungen, die Lehnsleute ihrem Lehnsherrn schuldig sind: Im einzelnen sind dies die Feste Sitzendorf; etliche Holde aus den Dörfern Sitzendorf und Goggendorf (Kokendorf) dies- und jenseits der Schmida; den zu diesen beiden Dörfern gehörenden purkrechtdienst und etliche Wein- und Baumgärten, Äcker, Wiesen und pawnstet; alle zu den Dörfern Sitzendorf und Goggendorf gehörenden und im Gericht Sitzendorf liegenden Fischgründe und Wildbanne; ein Hof zu Ruppersthal mit den ihn umgebenden Baumgärten und dazugehörenden Äckern; 2 Pfd. Pf. Geld aus der Mühle zu dem Wasen innerhalb des Marktes Weikersdorf und das zu dem Dorf Wasen gehörende Gericht mit Wildbann und Fischgrund.

Originaldatierung:
An montag nach unserr lieben Frawn abent der liechtmess.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. – KVv: Rta.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1472 II 3), Perg., S an Ps ab und verloren. Reg.: QGStW I/5 n. 5027 (nach Lehenbuch 1440–1480a fol. 238’ im NÖLA).

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 137, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-02-03_1_0_13_27_0_137_137
(Abgerufen am 19.04.2024).