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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. erlaubt Oswald von Eitzing, Pfleger von Drosendorf, nachdem sich dieser, um seinen Befehl zur Stellung von 75 Pferden1 erfüllen zu können, verschulden mußte und der Markt sowie die Dörfer, die zum Schloß Drosendorf gehören, mit raub, prannt und in ander weg verderbt wurden, und wegen seiner treuen Dienste nicht nur während der kriegsleuffen bis auf Widerruf eine Maut einzuheben, nämlich jeweils das zwanzigste Pfd. oder den zwanzigsten Pf. von Waren, die von Böhmen und Mähren auf dem Landweg enhalb der Donau von Seefeld und Gars über Drosendorf nach Gföhl (Gfell) bzw. über Laa ins Ftm. Österreich oder in die entgegengesetzte Richtung geführt werden. Diese Maut soll von Personen, die Oswald dazu beauftragt, eingehoben und für Bau und Erhaltung von Schloß Drosendorf sowie für die Abwehr von Feinden verwendet werden. Er gebietet allen Hauptleuten, Landmarschällen, Gff. Freiherren, Rittern und Knechten, Verwesern, Vitztumen, Pflegern, Burggrafen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Gemeinden und allen anderen Amtleuten und Untertanen, die Einhebung dieser Maut nicht zu behindern.

Originaldatierung:
An sambstag unserr lieben Frawn abent der liechtmess (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Vidimus von Stefan, Propst des Augustinerchorherrenstifts St. Dorothea in Wien, von 1472 Februar 11 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1472 II 1) Perg., S des Stifts in wachsf. Schüssel an Ps. Reg.: Chmel n. 6521. Lit.: Seidl, Hauptlinie der Eizinger S. 74; Heinig, Friedrich III./1 S. 267f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 135.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 136, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1472-02-01_2_0_13_27_0_136_136
(Abgerufen am 28.03.2024).