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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. stellt Hans von Spaur, Erzschenk von Tirol, einen Schuldbrief aus, der bei der Stadt Wien einzulösen ist.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. in einer Urkunde Jörgs von Volkersdorf von 1471 November 12 (wie n. 129).

Kommentar

Jörg von Volkersdorf teilt in obengenannter Urkunde mit, daß Hans von Spaur die Stadt Wien bei K.F. wegen des Diebstahls von Pferden und anderem verklagt hatte. K.F. hatte daraufhin die Stadt zur Leistung einer sum gulden an Hans von Spaur verurteilt. Außerdem hatte er der Stadt bei anderer Gelegenheit befohlen, eine nicht genannte Summe Geldes an Hans von Spaur als Dank für dessen Hilfe während Friedrichs Belagerung in Wien (Dezember 1462) zu zahlen2. Jörg von Volkersdorf erwähnt noch weitere Geldbriefe an Hans von Spaur, nämlich eine Urkunde Friedrichs von 1469 April 113 und zwei weitere ohne Nennung des Ausstellers von 1468 Okober 20 (phinztag nach sand Lucas tag des heyligen ewangelisten) und 1466 August 1 (freitag vor sand Steffans tag inventionis). Möglicherweise ist einer mit dem hier regestierten Geldbrief identisch.

Anmerkungen

  1. 1Chronologisch ist dieses Schreiben vor n. 124 zu setzen, allerdings nennt Jörg von Volkersdorf es erst im Zusammenhang mit n. 127.
  2. 2Jörg von Volkersdorf nennt in diesem Zusammenhang kein ksl. Schreiben, deshalb wurde dafür kein Deperditum erstellt. Zum Aufnahmeprinzip von Deperdita siehe Regg.F.III. H. 12 S. 4 mit Anm. 13.
  3. 3Regg.F.III. H. 22 n. 257.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 126, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-11-06_4_0_13_27_0_126_126
(Abgerufen am 29.03.2024).