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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 27

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K.F. wirft Eb. Bernhard von Salzburg vor, seinen Befehl, im Streit zwischen Wolfgang Rückenstein und Wenzel Herder nicht zu prozessieren1, mißachtet zu haben, da er erfahren hat, daß die beiden Parteien vor dessen Gericht unter dem Vorsitz des Propstes von Berchtesgaden (Bernhard Leoprechtinger) wegen zweier Häuser in Hallein in recht gestanden sind, ohne daß die Streitsache um das pawmans recht zur Sprache gekommen ist, wodurch Wenzel Herder und seine Frau durch die Gegenpartei zu schaden kamen.

Originaldatierung:
Am fünfundzwainzigisten tag des monats july.

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert in einer Urkunde des Ritters Hans von Aichberg, Hofmarschall von Salzburg, von 1471 Oktober 9, in der über den Verlauf der Verhandlungen berichtet wird, im HHStA (Sign. AUR 1471 X 9), Perg., S an Ps ab und verloren.

Kommentar

Vgl. auch n. 111.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 109

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 27 n. 110, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-25_2_0_13_27_0_110_110
(Abgerufen am 20.04.2024).